Fragen und Antworten
Was tun bei Bauchweh?
Bauchschmerzen können sowohl als Symptome von Magen-Darm-Infekten, Verstopfung, Blähungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeit auftreten, als auch Merkmal einer akuten Blinddarmentzündung oder Ausdruck einer seelischen Belastung (funktionelle Beschwerden) sein. Bei leichten, nur selten auftretenden Schmerzen genügen oft ein Wärmekissen oder Tee, schluckweise getrunken. Bei akuten, heftigen Beschwerden, Erbrechen, massivem Durchfall oder wiederkehrenden Schmerzen über einen längeren Zeitraum (Führung eines Schmerzkalenders empfohlen) sollte eine Vorstellung beim Kinderarzt erfolgen!
Chronische Symptome (Durchfall, Bauchschmerz, Verstopfung) können einen hohen Leidensdruck bei Patienten und Eltern verursache. Lassen Sie uns rechtzeitig über eine zielgerichtete, bedürfnisgerechte Diagnostik und Behandlung entscheiden.
Wie lange vor dem Geburtstermin sollte man einen Termin in der Kinderarztpraxis vereinbaren?
Es reicht aus, wenn Sie kurz nach der Geburt einen Termin für einen Erstbesuch bei uns vereinbaren. Fragen an die Kinderärztin, beispielsweise zu den anstehenden Voruntersuchungen, beantworten wir Ihnen gerne schon 3-4 Wochen vor dem Geburtstermin.
Wann muss der Säugling nach der Geburt zum ersten Mal zum Kinderarzt
Hat die Vorsorgeuntersuchung U2 (3. bis 7. Lebenstag) im Krankenhaus
stattgefunden, stellen Sie Ihr Kind üblicherweise zur U3 im Alter von etwa 4-5 Wochen beim Kinderarzt vor. Bei ambulanten Geburten führen wir auch die U2 gerne in unserer Kinderarztpraxis durch.
Die Kinderarztpraxis hat geschlossen. An wen können wir uns bei Notfällen wenden?
Ganz oben auf dieser Website finden Sie die wichtigsten Notfalladressen für Eltern in Friedberg: Notfall Nummern, Kontaktdaten der zentralen Notfallpraxis im XXX Krankenhaus XXX (www.XXX.de) sowie eine Liste der XXX Krankenhäuser mit Kinderklinik
Was wird bei welchem Vorsorgetermin untersucht?
Jede U-Untersuchung ist genau auf die Entwicklungsstufe eines bestimmten Kindesalters ausgerichtet. Deshalb sollten Sie die jeweiligen Zeiträume unbedingt einhalten. Anfangs liegen die Termine nur wenige Tage auseinander. Später liegen teilweise Jahre dazwischen. Bringen Sie bitte die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes, den Impfausweis und das gelbe Heft (mit abtrennbarer Teilnehmerkarte) mit.
Sind U-Untersuchungen verpflichtend?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, mit Ausnahme von drei Bundesländern. In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend.
Mein Kind hustet – und nun?
Husten an sich ist ein Schutzreflex und keine Erkrankung. Dabei werden Schleim und Fremdkörper aus der Lunge entfernt. Husten kann aber auch oft als Symptom eines viralen oder bakteriellen Infekts der Luftwege auftreten. Der Untersuchungsbefund entscheidet darüber, ob es ausreicht, den Husten zu behandeln (viel trinken, evtl. Hustensaft), oder ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.
Bis zu welchem Alter behandelt die Kinderärztin mein Kind?
Kinderärzte behandeln bis zum 18. Geburtstag, gegebenenfalls länger. Für Teenager bieten wir eine Jugensprechstunde bei der Kinderärztin an (auch ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten).
Kann die Kinderärztin einen Sehtest durchführen?
Ja, Sehtests mit modernsten Technologien, ohne Schmerzen und Augentropfen, gehören bei uns zum Standard.
Gehe ich mit einem Hautausschlag zum Hausarzt oder zur Kinderärztin?
Meistens handelt es sich um Symptome einer Kinderkrankheit oder einer Allergie. Die Kinderärztin schaut sich den Hautauschlag gerne an und erörtert entsprechende Behandlungsmöglichkeiten.
Was kann die Kinderärztin bei Ohrenschmerzen tun?
Oft ist der Grund für Ohrenschmerzen eine Mittel- oder
Außenohrentzündung, die durch Kinderärzte behandelt werden können
Zahlen Krankenkassen eigentlich alle Impfungen?
“Jedes Kind hat das Recht auf Impfungen. Routine-Impfungen sind notwendig, um das Recht des Kindes auf Gesundheit umzusetzen.”
So entschieden die Teilnehmerstaaten (auch die Bundesrepublik Deutschland) anlässlich einer UN-Konferenz in New York vom 8. bis 10 Mai 2002 zum Wohle aller Kinder.
Die Krankenkassen müssen seit 2007 alle empfohlenen Impfungen bezahlen. Welche Impfung wann empfohlen ist, entnehmen Sie bitte den Impfempfehlungen der STIKO auf den Seiten des RKI entnehmen
Welche U-Untersuchungen gibt es?
Im weiterführenden Link (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.) können Sie die U-Untersuchungen einsehen.